Brandstifter erhält Bewährung

Bewährung nach Serie von Brandstiftungen

VON FRANK SCHEDWILL, 28.07.10, 20:36h, aktualisiert 28.07.10, 21:00h
SANGERHAUSEN/MZ. Ein früherer Feuerwehrmann (21) aus Erdeborn ist am Mittwoch wegen schwerer Brandstiftung vom Jugendschöffengericht in Sangerhausen zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 900 Euro an den Opfer-Hilfe-Verein “Weißer Ring” zahlen. Die Richter unter Vorsitz von Angela Fürniss-Sauer folgten damit zum Großteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der Mann, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war und heute in Sangerhausen lebt, hatte am 31. Mai 2009 ein mit Benzin gefülltes Glas in die Garage eines Wohnhauses in Erdeborn geworfen. Das Glas zerbrach an einer Wand. Der Angeklagte zündete dann Knüllpapier an und warf es in Richtung der Flüssigkeit. Die Folge war ein Feuer, bei dem in der Garage lagernder Müll und ein alter Pkw in Flammen aufgingen.
Der Gesamtschaden an dem nicht versicherten Gebäude soll rund 10 000 Euro betragen. Am 25. Juli, am 1. und am 12. August steckte er dann drei zumeist leer stehende Lauben in der Gartenanlage “Fortuna” im Ort an. Als Motiv für seine Taten gab er in den drei letztgenannten Fällen den Wunsch nach Anerkennung an. “Ich durfte bei der Feuerwehr immer nur die einfachsten Aufgaben erledigen.” Deshalb habe er versucht, sich zu beweisen. Das Haus will der Angeklagte angesteckt haben, um den Besitzer von einer Last zu befreien.
Der mit ihm gut bekannte Mann habe immer davon gesprochen, dass er gern aus dem Ort wegziehen würde, wenn er jemanden für das Haus hätte. Es sei aber unverkäuflich gewesen. Der Angeklagte hatte sich auch nur vage überzeugt, dass niemand von den Bewohnern des Gebäudes zur Tatzeit anwesend war. Die Richterin sagte in der Urteilsbegründung: “In der Beratung des Gerichts ist auch über ein deutlich höheres Strafmaß diskutiert worden.” Das, was geschah, sei keine Kleinigkeit.
“Nach Erwachsenenrecht wäre der Angeklagte nicht unter drei Jahren Haft davongekommen.” Man habe aber auch so entschieden, um dem 21-Jährigen nicht die Zukunft zu verbauen. Er hat sich als Zeitsoldat verpflichtet und dient seit einigen Wochen. Dies ist sein Lebenstraum. Mit dem einen Jahr auf Bewährung kann er höchstwahrscheinlich beim Bund bleiben. Das Urteil ist rechtkräftig.