Biomethananlage – Bebauungsplan Nr. 2

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 2 „Bau einer Biomethananlage“ sowie über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 „Bau einer Biomethananlage“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Erdeborn, Flur 2 die gegenwärtig als Acker genutzten Flurstücke 36/1 und 36/2.

Biogas

 

Innerhalb dieser Abgrenzungen beabsichtigt die RES Projects GmbH auf einer Fläche von anteilig ca. 4 ha die Errichtung einer Biomethananlage. In der Anlage sollen nachwachsende Rohstoffe von den umliegenden Anbauflächen zum Einsatz kommen. Das so gewonnene Gas wird in die am Westrand des Gebietes verlaufende Gashochdruckleitung eingespeist.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 2 „Bau einer Biomethananlage“ der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land“ wie folgt durchgeführt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht vom

19. März 2012 bis einschließlich 30. März 2012 während folgender Zeit

Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Pfarrstraße 8, in 06317 Seegebiet Mansfelder Land, OT Röblingen am See, Zimmer 306 der Bauverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich während der Auslegung zur Planung zu äußern. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung.

Seegebiet Mansfelder Land, den 07.03.2012
Ludwig, Bürgermeister

 

Quelle: Amtsblatt 03/2012