Richtig parken
Wir sind für SIE da!!!
24 Stunden am Tag.
7 Tage in der Woche.
365 Tage im Jahr.
Egal, ob Heiligabend, Karfreitag oder Silvester.
Wenn SIE uns brauchen, kommen wir.
Und zwar sofort!!!

…darum denken bitte auch Sie daran:
Parken Sie Ihr Fahrzeug so, daß Fahrzeuge
der Feuerwehr ungehindert passieren können,
denn oft entscheiden Sekunden!
DANKE
SICHERHEITSTIPPS: ZU IHRER SICHERHEIT
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Wir haben für Sie ein paar wichtige Sicherheitstipps zusammengestellt, die Ihnen in Ihrem privaten Umfeld hilfreich sein können. Denn wenn Sie Feuerwehr benötigen, ist es meistens schon zu spät Vorsorge- oder Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die ein Unglück verhindern oder eindämmen hätten können.
Garagenbrände
Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen. Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.
Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):
· Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 l) lagern.
· Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.
· Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.
· Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.
· Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten.
Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.
Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen!
Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!
GEFAHR: WETTER!
![]() Aufräumarbeiten der Feuerwehr nach Hochwasser
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Sturm, Regen oder Gewitter sind Wettergefahren die häufig verletzte Personen oder Sachschäden fordern. Der Deutsche Feuerwehr Verband hat deshalb 2 Infoflyer herausgegeben die Ihnen in solchen Gefahrensituation helfen sollen.
Wir stellen Ihnen auszugsweise Inhalte auf dieser Seite als Information zur Verfügung.
Sturm und Regen: Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) gibt sieben Sicherheitstipps:
- Suchen Sie bei Unwetter sofort ein festes Gebäude auf – meiden Sie Wälder und Alleen.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Wetterentwicklung regelmäßig aus Rundfunk, Fernsehen oder im Internet.
- Sichern Sie Gegenstände auf Terrassen, Balkonen und in Gärten sorgfältig, wenn diese sich nicht ins Gebäude bringen lassen.
- Stellen Sie auch Fahrzeuge vorausschauend und sicher ab.
- Schützen Sie Keller und Niedergänge rechtzeitig vor eindringendem Wasser, wenn Überflutungsgefahr besteht.
- Achten Sie darauf, dass Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind.
- Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Unwetters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetterschubes.
Sommergewitter: Das Haus ist der sicherste Ort
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) gibt sieben Sicherheitstipps:
- Begeben Sie sich sofort in ein festes Gebäude oder setzen Sie sich in ein
Kraftfahrzeug, wenn Sie erste Anzeichen eines Gewitters bemerken. - Wenn Sie im Freien überrascht werden, hocken Sie sich in eine Senke, einen Hohlweg, unter eine Stahlbetonbrücke oder einen Felsvorsprung.
- Meiden Sie einzeln stehende Bäume jeder Art, Masten, Metallzäune und
andere Metallkonstruktionen. - Im geschlossenen Wald hocken Sie sich ebenfalls hin – mindestens drei
Meter von Bäumen oder Astspitzen entfernt. - Denken Sie im Straßenverkehr daran, dass ein Blitzschlag sie kurzzeitig
blenden kann und Überspannungen Ampel- und andere Signalanlagen
beeinträchtigen können. - In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem an den Strom- und Versorgungs-leitungen sollten Sie bei Gewitter auf Kontakt zu Metallleitungen, das Duschen und das Telefonieren mit einem Schnurapparat verzichten sowie die Stecker der Elektrogeräte herausziehen.
- Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der Notrufnummer 112. Bitte
halten Sie die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.
Flyer “Sturm und Regen: Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge” hier downloaden
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Flyer “Sommergewitter: Das Haus ist der sicherste Ort” hier downloaden
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Hinweise und Ratschläge für Eis und Schnee
Eiszapfen

Eiszapfen, die von Gebäuden zu stürzen drohen, stellen zwar eine Gefahr dar, machen aber nicht immer den Einsatz der Feuerwehr erforderlich. Hausbesitzer und auch Mieter können von einem Balkon, einem Wohnungsfenster oder einer Dachluke aus zum Beispiel mit einem Besenstiel erreichbare Eiszapfen abstoßen. Es darf aber nicht vergessen werden, währenddessen den Gehweg von einer anderen Person absperren zu lassen. Die Eiszapfen sollten abgestoßen werden, bevor sie eine gefährliche Größe erreicht haben.
Schneewehen auf Dächern
Auch Schneewehen, die von Dächern auf stark benutzte Fußgängerbereiche zu stürzen drohen, erfordern nicht immer den Einsatz der Feuerwehr. Hausbesitzer und Mieter sollten bei der Beseitigung der Schneewehen genauso vorgehen wie beim Abstoßen der Eiszapfen. Erst wenn mit Eigenmitteln nichts erreicht werden kann, sollte die Feuerwehr gerufen werden.
Gullys
Bei einsetzendem Tauwetter kann das Schmelzwasser von Höfen, Parkplätzen usw. oft nicht abfließen, weil die Gullys eingefroren sind. Die Folge davon ist, dass das Schmelzwasser in nahe gelegene Kellerräume läuft und dort Schäden verursacht. Um das zu vermeiden, sollten auch die Gullys auf Höfen, Parkplätzen o.ä. rechtzeitig freigelegt und aufgetaut werden.
Silvester
Alljährlich zum Jahreswechsel muß die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten “Knallerei” ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tips.
Die Feuerwehr Erdeborn rät:
* Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. “Schwarzmarkt-Ware” kann unberechenbar heftig explodieren!
* Bereits am Silvester-Nachmittag die
Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen!
* Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
* Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
* In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen!
* Für Entstehungsbrände Blumenspritze und/oder gefüllten Wassereimer bereithalten.
Feuerwerkskörper der Klasse I
(Kinder und Jugendliche):
- Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen – z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk.
- Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
Feuerwerkskörper der Klasse II
(Nur für Erwachsene):
- Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. Zündung im LK-MSH nur von Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis Neujahrsmorgen, 07:00 Uhr, erlaubt.
- Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, liegenlassen! Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren.
Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg vom Balkon aus. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Bitte beachten Sie auch, dass die Raketen und Geschoße aus Signal- oder Schreckschußwaffen auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Böller (egal welcher Größe), Raketen und Geschoßes aus Schreckschußwaffen nie gegen Menschen und Tiere richten.
“Kanonenschläge” oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tieren nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
Wenn ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht ist:
* Raum verlassen
* Türen schließen
* Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
* Feuerwehr erwarten und einweisen
Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmen Wasser amximal 10 Minuten lang kühlen.
Halten Sie Ihren Balkon frei von brennbaren Gegenständen!
Umgang mit Feuerlöschern
Auf jedem Feuerlöscher wird kurz und knapp beschrieben, wie man ihn handhaben muss. Damit Sie nicht kurz vor dem Gebrauch des Löschers die Beschreibung lesen müssen, empfehlen wir Ihnen die Kurzbeschreibung schon vorher zu lesen.
Hier die Brandklassen:

Hier finden Sie einige Tipps zur Benutzung des Feuerlöschers:
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Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen, von flach unten in die Glut, nicht direkt in die Flammen spritzen, dabei auch genug Abstand halten, damit die Pulverwolke den gesamten Brand einhüllt. Auf jeden Fall stoßweise löschen. |
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Flächenbrände von unten und von vorne ablöschen, nicht von oben oder hinten, nicht die Flammen sondern das Brandgut löschen. |
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Bei Tropf- oder Fließbränden von oben nach unten löschen. |
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Bei größeren Entstehungsbränden die Feuerlöscher nicht hintereinander sondern gleichzeitig einsetzen. |
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Achten Sie auf Rückzundung und verlassen Sie die Brandstelle nicht. |
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Stellen Sie sicher, dass die Feuerlöscher nach der Benutzung nachgefüllt und überprüft werden. Danach können Sie die Feuerlöscher wieder an die gewohnten Plätze stellen. |
Achtung auf Eisflächen
Glitzerndes Eis birgt oft tödliche
Einbruchgefahren
Tipps der Feuerwehr zum sicheren Verhalten / Notruf 112 bringt schnelle Hilfe
Mehrere tragische, teils gerade noch glimpflich ausgegangene Unfälle auf Eisflächen in den vergangenen Tagen bringen die Feuerwehren dazu, die Bevölkerung vor den Gefahren der oft dünnen Eisflächen zu warnen. „Innerhalb von drei bis vier Minuten in rund drei bis vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter“, erklärt Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Auch der knackige Frost der letzten Nächte garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. „Betreten Sie nur Flächen, die freigegeben wurden!“, appelliert Ackermann. Besonders Kinder lassen sich von den glitzernden Eisflächen zu unvorsichtigem Verhalten verleiten.
Für den sicheren Ausflug sollte man einige Tipps der Feuerwehren beachten:
• Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Auch Kindern muss man die Gefahren klar machen.
• Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.
• Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
• Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe bzw. organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt!
• Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!
Verhalten im Unglücksfall
• Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
• Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.
• Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
• Gerettete in warme Decken oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
• Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.
Blauchlicht und Martinshorn

Was tun bei Martinshorn und Blaulicht? Oft wissen Verkehrsteilnehmer nicht, wie sie sich bei herrannahenden Rettungsfahrzeugen zu verhalten haben und reagieren leider, manchmal mit fatalen Folgen, falsch. Schlimmstenfalls kommt es zu einem Unfall, bei dem denen, die eigentlich helfen wollten geholfen werden muss. Die Autofahrer befinden sich in Situationen, in denen Rettungskräfte die Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen, im Stress und so wissen sie nicht, wie sie sich jetzt verhalten sollen.
Verhaltenshinweise:
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Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle nach rechts an den Fahrbahnrand. |
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Fährt ein Rettungsfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Fahrzeug gegebenfalls einscheren lassen. |
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Bei Autobahnen mit zwei oder mehr Fahrbahnen je Richtung, fahren die linken Fahrzeuge nach links und die anderen Spuren nach rechts. Bei vier Spuren wird die Gasse in der Mitte gebildet. |
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Vor einer Roten Ampel rechts ausweichen oder gegebenfalls über die Haltelinie hinausfahren. (Wenn es der Verkehr zulässt.) |
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Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Geschwindigkeit verringern und wenn nötig anhalten. |
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Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Rettungsfahrzeuge vorfahren lassen. |
Bewahren Sie immer die Ruhe und vergessen Sie nicht, den Blinker zu setzen, damit die Rettungskräfte wissen, wo Sie hinfahren. Schauen Sie, woher die Fahrzeuge kommen und in welche Richtung sie fahren.
Tipps zu Hausnummern

Beispiel für eine gut erkennbare Haus-
nummer. Leider kommt es immer wieder dazu, dass der Rettungsdienst oder die Feuerwehr nicht schnellstmöglich das Haus findet in dem es zu einem Unfall oder Brand gekommen ist, weil die Retter die Hausnummer nicht finden können.
Deshalb ist es von Wichtigkeit, dass man die Hausnummer von der Straße gut erkennen kann. Bei Nacht sollte die Hausnummer noch zusätzlich beleuchtet sein und auch eher größer sein als zu klein. Zudem sollte sie sich farblich vom Hintergrund absetzen und nicht von z.B. Efeu oder anderen Pflanzen überdeckt sein.
Falls es doch einmal zu einem Notfall kommt, und Sie über 112 Hilfe verständigt haben, stellen Sie sich an die Straße und machen sich dem Einsatzfahrzeug bemerkbar und weisen
Sie die Helfer ein.
Rauchmelder retten Leben

Ein Rauchmelder in einer Wohnung. Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:
- Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
- immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen);
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
- nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter);
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.
Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

Funktionsweise eines optischen Rauchmelders
Hinweis:
Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen.
Für mehr Sicherheit verzichten Sie auf billige Alkali-Batterien und entscheiden Sie sich für Lithium-Batterien. Diese halten bis zu 10 Jahre und garantieren dauerhaften Schutz.
Rauchmelder-Video: http://de.youtube.com/watch?v=1cLrIz9Da6Q
Bild- und Textquelle: eobiont GmbH, Rauchmelder-Lebensretter.de
Gras- und Waldbrandgefahren

Ein Bodenfeuer
in einem Wald.
Regeln die im Wald eingehalten werden müssen:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Aktueller Waldbrandgefahrenindex: http://www.wettergefahren.de/Waldbrand.htm
Aktueller Grasland-Feuerindex: http://www.wettergefahren.de/Grasland.htm
Gefährliche Fettexplosion

Eine kontrollierte Fettexplosion, die jedoch
noch nicht ganz entfaltet ist. Jedes Kind weiß, dass man Feuer mit Wasser löscht – jedoch nicht bei Fettbränden! Hier finden Sie Informationen zu den Gefahren und zur Entstehung der Fettexplosion.
Eine Fettexplosion durch Siedeverzug tritt auf, wenn fälschlicherweise versucht wird, einen Fettbrand mit Wasser oder ähnlichem zu löschen.
Da brennendes Fett oder Öl bereits bei seiner Entzündung mehrere hundert °C heiß ist, verdampft zugegebenes Wasser schlagartig.
Aus einem Liter Wasser entstehen 1700 Liter Wasserdampf. Weil das Wasser jedoch einige Sekundenbruchteile benötigt, um im heißen Fett zu verdampfen, sinkt es vorher noch in dieses ein. Durch die explosionsartige Verdampfung wird das brennende Fett mit dem Wasserdampf aus dem Behälter gerissen, mit für den Löschenden und die Umgebung meist verheerenden Auswirkungen.
Die Fettexplosion hat, wenn sie sich, z. B. im Freien, frei entfalten kann, die charakteristische Form eines Pilzes oder einer Säule aus brennender Flüssigkeit.
Das Phänomen einer Fettexplosion kann auch mit anderen Stoffen, z. B. bei erhitztem Wachs oder ähnlichem, auftreten.
Fettexplosion-Video: http://de.youtube.com/watch?v=RX87lmZfUGw
Textquelle: Wikipedia Deutschland
Herbstliche Gefahren

Wild-, Rutsch- und Glättegefahr sind
im Herbst nicht selten. Gerade im Herbst mit Beginn der dunklen Jahreszeit und den wechselnden Witterungseinflüssen sollten sich Verkehrsteilnehmer auf verschiedene Gefahren einstellen. Trockene und völlig saubere Straßen sind eher selten. Nasses Laub, regen- oder nebelfeuchte Fahrbahnen sowie früher einsetzende Dunkelheit beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Auch mit Frühnebel muss jetzt verstärkt gerechnet werden. Außerdem ist die Gefahr von Wildunfällen erfahrungsgemäß im Herbst höher.
Die Polizei rät deshalb zu besonderer Vorsicht und gibt folgende Tipps:
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt nur unter günstigsten Umständen. Bei schlechter Witterung und beeinträchtigten Fahrbahnverhältnissen (zum Beispiel Nässe, Eisglätte, Schnee, Verschmutzung) kann sie zu hoch sein.
- Das Tempo ist immer den Verkehrs-, Sicht- und Straßenverhältnissen anzupassen.
- Bedenken Sie, dass Sie Ihr Tempo speziell bei Nebel, aber auch bei Schneefall oder starkem Regen nicht mehr korrekt einschätzen können! Bei Sichtweiten unter 50 Meter dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren.
- Reduzieren Sie bei Fahrten durch Wald- und Wiesengebiete die Geschwindigkeit. Rechnen Sie besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel.
- Beachten Sie Warnschilder für Wildwechsel, passen Sie ihre Fahrweise an, seien Sie bremsbereit.
- Vorsicht! Einem Wildtier folgen meist noch weitere.
- Sofern Wild am Fahrbahnrand steht, wird folgendes Verhalten empfohlen: Abblenden – Abbremsen – Hupen – Anhalten. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, wenn sich die Tiere entfernen. Passieren Sie die Stelle in Schrittgeschwindigkeit und beobachten Sie den Fahrbahnrand genau.
- Benutzen Sie den richtigen Reifen für die richtige Jahreszeit!
- Überprüfen Sie regelmäßig Reifen auf ausreichendes Profil, Luftdruck oder Beschädigungen. Nur dann ist eine gute Straßenlage und problemloses Bremsen möglich.
- Prüfen Sie die Beleuchtung Ihres Fahrzeugs, denn es gilt „sehen und gesehen werden“. Mit defekter Beleuchtung können nicht nur Sie übersehen werden, sondern auch Sie erkennen zum Beispiel dunkel gekleidete Radfahrer oder Fußgänger zu spät! Nutzen Sie die derzeit von vielen Organisationen angebotenen Lichttests.
Textquelle: Innenministerium Baden-Württemberg
Weihnachtszeit = Gefahrenzeit


Eine Kerze, die schnell zu einem Brand
führen könnte. Advent, Advent ein Lichtlein brennt, erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier und wenn die Feuerwehr nicht vor der Türe stand, dann haben Sie alles richtig gemacht. Die Weihnachtszeit ist Hochsaison für die Feuerwehr. Dutzende Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit, weil beispielsweise mit Kerzen nicht sachgemäß umgegangen wurde.
Die häufigsten Ursachen von Bränden in der Adventszeit sind:
- Brennende Kerzen: Sie können Teile von Adventskränzen, Weihnachts bäumen oder anderen Dekorationen entzünden. Die Kerze muss dazu noch nicht einmal umfallen, oft reicht die Wärmestrahlung aus.
- Adventsgestecke und Weihnachtsbäume: Die trockenen Tannenzweige sind sehr leicht brennbar
- Streichhölzer: Wegfliegende, glimmende Partikel oder die abgebrannten Streichholzreste können auch Stunden später ein Feuer verursachen
- Kinder: Feuer übt eine Faszination auf Kinder aus. Gerade in der Vorweihnachtszeit sollte man Streichhölzer und Kerzen nicht ohne Aufsicht bei Kindern lassen
- Fondue: Das kochende Fett im Fonduetopf kann sich entzünden. Besondere Vorsicht ist auch bei der Verwendung eines Spiritusbrenners geboten. Bei unsachgemäßem Gebrauch kann es zu einer Verpuffung kommen.
Beachten sollten Sie deshalb folgendes:
- Wenn Sie auf echte Kerzen nicht verzichten wollen, achten Sie auf feuerfeste Kerzenständer und Unterlagen sowie ausreichend Abstand zu umliegenden Gegenständen. Am sichersten sind Metall-, Porzellan oder Steingutwaren.
- Sie sollten in der Nähe von brennenden Kerzen stets Blumenspritze, Gieskanne oder einen Wassereimer mit Scheuerlappen bereitstehen haben, um Entstehungsbrände zu löschen.
- Benutzen Sie zum Löschen einer normal brennenden Kerze einen Kerzenlöscher
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt
- Bringen Sie Ihren Kindern unter Aufsicht den Umgang mit Feuer bei
- Stellen Sie Weihnachtsbäume in standfesten Ständern mit Wasserreservoir auf und füllen sie dieses ständig nach. Dadurch ist der Baum schwerer entflammbar
- Verwenden Sie beim Fondue eine Heizplatte anstelle eines Spiritus-Rechauds
- Gießen Sie niemals Spiritus ins heiße Rechaud nach
- Rauchmelder retten Leben! Gönnen Sie sich dieses Stück Sicherheit zu Weihnachten
Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, machen Sie folgendes:
- Verlassen sie sofort den Raum
- Nehmen Sie Kinder, alte und pflegebedürftige Menschen sowie Tiere mit
- Schließen Sie die Türen, aber nicht abschließen,
- Alarmieren Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr
- Warnen Sie Ihre Nachbarn
- Gehen Sie ins Freie
- Weisen Sie die eintreffende Feuerwehr ein
Christbaum-Brand-Video: http://de.youtube.com/watch?v=GQT8yOYJKxQ
Textquelle: Feuerwehr Weblog
SILVESTER
Alle Jahre wieder kommt es leider zu – vermeidbaren - Unfällen und Bränden, weil mit Feuerwerkskörpern leichtsinnig umgegangen wird.
Für den ungetrübten Start ins neue Jahr hier einige Tips:
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Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung verwenden. “Schwarzmarkt-Ware” kann unberechenbar heftig expodieren ! |
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Bereits am Silvester-Nachmittag die Gerauchsanweisung für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand durchlesen. |
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Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern und Feuerzeugen aufbewaren. |
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Aus der Verpackung nur den Teil entnehmen, der sofort gebraucht wird. Deckel sofort wieder schließen. |
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Feuerwerk der Klasse II nur im Freien zünden ! Abstand halten. Nie in der Nähe leicht brennbarer Gegenstände zünden ! |
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Schutzkappe erst unmittelbar vor dem Zünden abziehen. |
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Feuerwerk nicht in der Hand behalten. |
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Raketen nur von geeigneten Freiflächen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg vom Balkon aus. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. |
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“Versager” niemals ein zweites Mal zünden ! |
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Nie Feuerwerkskörper in Menschengruppen oder nach Personen werfen. |
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Dachluken und Fenster in der Silvesternacht schließen. Halten Sie Ihren Balkon frei von brennbaren Gegenständen. |
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Bei starkem Wind auf das Abbrennen verzichten, ebenso nach übermäßigem Alkoholgenuß. |
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Achten Sie darauf, daß glühende Teile einer Wunderkerze nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen. |
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Vergessen Sie bei der “Knallerei” die brennenden Kerzen des Adventskranz oder Weihnachtsbaum nicht, auf keinen Fall unbeaufsichtigt lassen. |
| Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche) |
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen |
| Feuerwerkskörper der Klasse II (nur für Erwachsene) |
Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. Nur im Freien zünden, niemals in Räumen |
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Im Falle eines Brandes: - Ruhe bewahren - Am besten sofort Wasser holen, besser Wassereimer bereithalten - Feuerwehr alarmieren und an der Straße erwarten |
Gefahren im Brandeinsatz
Die Eigenschaft des Löschmittels, die Gefahr und die Abhilfe bei einer bestimmten Situation
| Eigenschaft | Gefahr | Abhilfe |
| Siedepunkt 100°C | Bei feinem Versprühen des Löschwassers auf eine oder mehrere große Glutmassen in engen Räumen bildet sich jede Mengen Wasserdampf – es entsteht Verbrühungsgefahr. Bei Kontakt mit hochsiedenden Fetten (Siedepunkt ca. 430 °C), z.B. bei Brand einer Friteusen o.ä., besteht die Gefahr, dass eine Fettexplosion entsteht. | Geducktes Vorgehen, da der heiße Wasserdampf nach oben steigt, immer Deckung suchen. Verzicht auf Wasser als Löschmittel. |
| Schmelzpunkt 0 °C | Bei Temperaturen unter 0 °C friert stehendes Wasser und dehnt sich aus, dies kann zu Beschädigungen von Schläuche und Armaturen führen. | Bei Temperaturen unter 0 °C das Wasser nicht in den Schläuchen und/oder Armaturen über längere Zeit stehen lassen. |
| 1 l Wasser ergibt bei Erwärmung auf den Siedepunkt 1700 l Dampf | Wird Wasser in eng geschlossenen Räumen schlagartig großer hitze ausgesetzt, hat der sich bildende Wasserdampf wegen seinem großen Ausdehnen des Volumens eine starke Sprengkraft (z.B. bei Kaminbränden). | Verzicht auf das Löschmittel Wasser. |
| Elektrische Leitfähigkeit | Bei Bränden in Räumen mit elektrischen Installationen besteht die Gefahr eines Stromschlages. | Geducktes Vorgehen, Sicherungen abschalten, nicht unter freien Leitungen aufhalten und Sicherheitsabstand halten. |
| Höhere Dichte als viele brennbare Flüssigkeiten | Wasser ist mit vielen brennbaren Flüsigkeiten nicht mischbar (Ausnahme Alkohol). Durch die höhere Dichte des Wassers schwimmt die brennende Flüssigkeit auf dem Wasser. Zusätzlich besteht noch die Gefahr zur Brandausbreitung. | Verzicht auf das Löschmittel Wasser. |
| Cemische Verbindungen aus Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O2) | Bei extremen Brandtemperaturen kann es zur Aufspaltung der Verbindung und zur Freisetzung von Wasserstoff und Sauerstoff kommen. | Bei kleinen Metallbränden nur aus sicherer Entfernung ansonsten Verzicht auf das Löschmittel Wasser. |
| Löschschaum ist leicht und undurchsichtig | Kann Hindernisse Verdecken (Stolpergefahr). | Im Löschschaum sich vorsichtig bewegen, nicht rennen. |
| Kohlenstoffdioxid (CO2) verdrängt Sauerstoff | Beim Einsatz von mehreren CO2-Löschern in engen Räumen oder in Räumen mit eingebauten CO2-Löschanlagen besteht Erstickungsgefahr. | Umluftunabhängiger Atemschutz |
| Chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Wasserstoff | Bei extremen Brandtemperaturen kann es zur Aufspaltung der Verbindung und zur Freisetzung von Sauerstoff kommen. | Verzicht auf Kohlenstoffdioxid als Löschmittel. |

Brandschutztipps
Die Feuerwehr hilft – Vorbeugen musst Du!
Grundsätze zum brandschutzgerechten Verhalten:
Sehr anschaulich dargestellte Informationen vom Landesfeuerwehrverband Sachsen erhalten Sie mit einem Klick auf: merkblaetter.pdf (ca. 1,37 MB).
Nachfolgend erhalten Sie die Möglichkeit die Merkblätter nach Themengebieten einzeln herunter zu laden:
- Titelblatt und Inhaltsangabe
- Merkblatt 1 – Umgang mit Feuer und Licht
- Merkblatt 2 – Betrieb von Feuerstellen in Gebäuden
- Merkblatt 3 – Was tun wenn es brennt?
- Merkblatt 4 – Es hat gebrannt – was tun?
- Merkblatt 5 – Elektrische Geräte und Anlagen
- Merkblatt 6 – Brandgefährliche Arbeiten
- Merkblatt 7 – Flüssiggasanlagen
- Merkblatt 8 – Brandschutz in Kellerbereichen
- Merkblatt 9 – Rauchmelder retten Leben
- Merkblatt 10 – Brauchtumsfeuer
- Merkblatt 11 – Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- Merkblatt 12 – Richtiges löschen mit Feuerlöschgeräten
Grillen
Sommerzeit – Grillzeit hier einige Tipps damit die Bratwurst zum Genuss wird
- Immer einen standfesten Grill auf festen und nichtbrennbaren Untergrund verwenden. – Auf sicheren Abstand zu brennbaren Materialien achten ( Holzstapel, Sonnensegel o.ä.) – Den Grill nie unbeaufsichtigt lassen, auf spielende Kinder achten. - Zum anzünden nur Grillkohleanzünder verwenden, nie Benzin, Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern verwenden. – Bei Gasgrills alle Verbindungen auf Dichtheit prüfen, den Gasschlauch vor Strahlungshitze schützen. – Grillen bei starken Wind unterlassen (Funkenflug). – Sollte es trotz aller Vorsicht zu Brandverletzungen kommen kühlen Sie die Brandwunde unter Wasser und decken sie Steril ab. – Stellen Sie Löschmittel bereit ( Wasser, Feuerlöscher o.ä.) – Entsorgen Sie die Aschereste wenn sie völlig abgekühlt sind.
Trotz aller Vorsichtsmaßnamen wünschen wir Ihnen viel Spass beim Grillen, denn auch wir essen gern ein gutes Steak.
Verhalten bei Sturm

Herbst und Frühjahr sind die Zeiten von Sturm und Unwetter, hier einige Verhaltensregeln.
* Vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien * Bringen Sie lose Gegenstände ( Sonnenschirme, Blumentöpfe o.ä. ) in Sicherheit. * Schließen Sie Fenster, Türen, Tore und vergessen Sie Markiesen und Lichtkuppeln nicht. * Stellen Sie ihr Auto nach möglichkeit in die Garage, parken Sie dort wo es nicht durch herabstürzende Teile beschädigt werden kann. * Heruntergefallenne Stromleitungen können noch in Betrieb sein, halten Sie einen Sicherheitsabstand * Bei Schadenslagen rufen Sie über Notruf 112 die Feuerwehr. * Die beseitigung von Schäden auf Ihrem Privat-Grundstück liegen nicht im Aufgabenbereich der Feuerwehr und können Gebührenpflichtig sein. * Bei Stromausfall können Notrufe (z.b.Notarzt) über den Funk der Feuerwehr abgesetzt werden.
Windstärken nach Beaufort
| Windstärke | Bezeichnung | Kennzeichen | m/sek | km/h |
| 0 | Windstille | Rauch steigt gerade empor, Spiegelglatte See | — | — |
| 1 | leiser Zug | Rauch steigt schräg in Windrichtung, Schuppenförmige Kräuselwellen | 1,50 | 5,00 |
| 2 | leichte Briese | Wind im Gesicht fühlbar, Blätter bewegen sich, kleine Wellen | 3,00 | 11,00 |
| 3 | schwache Briese | Blätter und dünne Zweige bewegen sich, Wellenkämme brechen | 5,40 | 19,50 |
| 4 | mäßige Briese | hebt Staub und loses Papier, bewegt dünne Äste, kleine Wellen | 7,90 | 28,50 |
| 5 | frische Briese | kleine Laubbäume schwanken, Schaumkämme auf See | 9,80 | 38,20 |
| 6 | starker Wind | bewegt starke Äste, Pfeifen in Telegrafenleitungen, größere Wellen | 13,80 | 49,70 |
| 7 | steifer Wind | Bäume in Bewegung, Wiederstand beim gehen gegen den Wind, See türmt sich | 17,00 | 61,20 |
| 8 | stürmischer Wind | bricht Zweige von den Bäumen, hohe Wellen | 20,60 | 74,20 |
| 9 | Sturm | kleine Schäden an Häusern, rollende See | 24,60 | 88,20 |
| 10 | schwerer Sturm | entwurzelt Bäume, größere Schäden an Häusern, sehr hohe Wellenberge | 28,3 | 101,90 |
| 11 | orkanartiger Sturm | verbreitet Sturmschäden, außergewönlich hohe Wellenberge | 32,30 | 116,30 |
| 12 | Orkan | schwere Sturmschäden, See voller Schaum und Gischt | über 36,3 | über 132,0 |
Blaulicht keine Panik
Unsicheres Verhalten oder Überreaktion sind oft die Folge, wenn man plötzlich das Blaulicht und Martinshorn eines Einsatzwagens der Feuerwehr, Polizei oder des Rettungsdienstes bemerkt.
Keine Frage – zügiges Handeln ist oberstes Gebot, jedoch sollte man dabei stets die anderen Verkehrsteilnehmer im Auge behalten. Der hinterher fahrende Autofahrer hat die Signale vielleicht noch nicht bemerkt hat und würde bei einer Vollbremsung auffahren. Oder der neben einem fahrende Radfahrer wird bei einem hastigen Ausweichmanöver gefährdet oder gar zu Fall gebracht. Viele Autofahrer haben offensichtlich Schwierigkeiten mit der Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn sich das Einsatzfahrzeug von hinten nähert und nach vorne keine Ausweichmöglichkeit besteht. Deshalb hier einige Tipps:
- Mit der nötigen Vorsicht nach rechts auf Geh- oder Radweg ausweichen.
- Vor einer roten Ampel muss man nicht stehen bleiben, wenn durch Einfahren in den Kreuzungsbereich der Weg für die Retter freigemacht werden kann, jedoch birgt dieses Manöver ein hohes Risiko, zeigt die Ampel doch für den Querverkehr Grünlicht und sicherlich hat noch nicht jeder Autofahrer die Sondersignale des Einsatzfahrzeuges wahrgenommen.
- Auf Straßen mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung, z.B. Autobahnen und Kraftfahrstraßen, muss eine Gasse zwischen den beiden Fahrstreifen gebildet werden, bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen.
- Wird Blaulicht alleine, also ohne Martinshorn verwendet, dann warnt es vor den Gefahren einer Einsatz- oder Unfallstelle, z.B. vor einem Verkehrsunfall, einem Hindernis oder vor einem Schwertransport, kurz, vor Einsatzstellen die man sonst nicht oder nur schwer erkennen würde. Deshalb lautet die Devise in diesen Fälle Fuß vom Gas – orientieren – reagieren


















